WAS SELTERS BRAUCHT!

  • Modernisierung von Verwaltung & Politik

(P1) Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltung
    • Eine Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungstätigkeiten soll soweit wie möglich umgesetzt werden, um die zukünftigen Herausforderungen in der Verwaltung zu stemmen.
    • Ebenfalls sollen alle öffentliche Information via Mobile-App und Internet erreichbar sein.
    • Eine Plattform zur Bürgerbefragung ist zu erstellen

Die Aufgaben der Verwaltung wachsen seit Jahren zum Beispiel durch die Gesetzgebung (komplexere Verfahren – z.B.: Doppik, Abwassergebühr)
Alle öffentlichen Dienste der Kommune sollen – soweit wie möglich – durch einen persönlichen Benutzerzugang für die Bürger digital via Mobile-App und Internet erreichbar sein. Es reicht nicht aus, Formulare online zur Verfügung zu stellen. Wir müssen in der Lage sein, Verwaltungsvorgänge komplett zu automatisieren, ohne dass Mitarbeiter für diese Aufgaben explizit benötigt werden. So könnten eine Abmeldung des Wohnsitzes oder die Änderung des Lastschriftverfahrens ohne Mitwirkung von Verwaltungsangestellten getätigt werden.
Was öffentlich ist, sollte auch online zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnung und Publizierung von öffentlichen Sitzungen wäre wünschenswert. Die Gemeindevertretung soll dazu bewegt werden, ihre Geschäftsordnung dementsprechend anzupassen.
Eine Plattform zur Bürgerbefragungen muss aufgebaut werden, um den Gemeindeorganen ein kostengünstiges Werkzeug zur Verfügung zu stellen, um den Bürgerwillen zu erfassen.

(P2) Ausbau Direkte Demokratie
  • Bürger sollen die Möglichkeit einer Bürgerintervention bei jeglicher Entscheidung der Gemeindevertretung bekommen

BEISPIEL: ERGEBNIS DURCH DIE GEMEINDEVERTRETUNG (PHASE 1)

Gemeindevertretung

BEISPIEL: ERGEBNIS NACH BÜRGERINTERVENTION (PHASE 2)

Bürgerintervention

BEISPIEL: BÜRGERINTERVENTION WIRD BÜRGERBEGEHREN NACH HGO §8b (PHASE 3)

Für ein Bürgerbegehren sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen:
Die zu entscheidende Frage muss so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Falls sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richtet, empfiehlt es sich dringend, in der Fragestellung hierauf Bezug zu nehmen. „Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom …..über….. und statt dessen…..?“

    • Überprüfung der Gemeindevertreterbeschlüsse, ob diese den Ausschlusskriterien nach § 8b Abs. 2 HGO unterliegen.
    • Identifizierung und mögliche Kooperation mit Gemeindevertretung über Kategorie von Gemeindevertreterbeschlüssen, die in Betracht kommen. Überprüfung durch Rechtsgutachten (Städte und Gemeindebund) und/oder Teilzulassungsbeschlusses (Formulierung) des Bürgerbegehrens durch die Gemeindevertretung mit Originalantrag.
    • Beispiel: Investitionsvorhaben, die nicht gesetzlich benötigt werden oder/und Vertreterbegehren.

Antrag muss von mindestens 10 % der bei der letzten Gemeindewahl (615) amtlich ermittelten Zahl der wahlberechtigten Einwohner mit ihrer Unterschrift unterstützt und schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Einwohnerinnen und Einwohner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Eine Unterschrift muss nicht mehr handschriftlich erfolgen Dank der eIDAS-Verordnung.

Über die zu entscheidende Frage und eine Begründung hinaus, ist auch ein Vorschlag darüber vorzulegen, wie etwaige Kosten – einschließlich Folgekosten – gedeckt werden können.
Daher sind Investitionsvorhaben ein guter erster Ansatz, da eine Ablehnung nicht bedingt Kosten verursacht.
Eine Vertrauensperson muss genannt werden, der als Vermittler zwischen Gemeindevorstand und Bevölkerung fungieren.
Dies soll der Bürgermeister sein bei einem automatisierten Bürgerbegehren.
ZUSATZ: Die Bürgerintervention muss zu einem anderen Ergebnis kommen als der Gemeindevertreterbeschluss

Voraussetzung ist ein persönlicher Benutzerzugang, der im Rahmen der Digitalisierung aufgebaut werden soll, um unnötigen Mehraufwand durch Verwaltungstätigkeit zu vermeiden. (s. P1)

Dem Bürger muss die Möglichkeit gegeben werden, einen Antrag abzulehnen ODER auch zu unterstützen.

Eine Ablehnung wird durch Bestätigung der digitalen Unterschrift bei einer formgerechten Fragestellung als Unterschrift für ein Bürgerbegehren bewertet. Sollte ein anderes Ergebnis unter der Berücksichtigung der individuellen Entscheidungen zustande kommen und gleichzeitig die Voraussetzungen eines erfolgreichen Bürgerentscheid nach HGO §8b gesichert sein, reicht der Bürgermeister die digitalisierte Bürgerintervention als Bürgerbegehren beim Gemeindevorstand ein.

Die Gemeindevertretung darf bei der Zulassung eines Bürgerbegehrens keine politische Entscheidung fällen, sondern es geht um eine reine Rechtsfrage. Daher hoffe ich, dass mit Kooperation der Gemeindevertretung, dieses Verfahren vereinfacht werden kann. Der Beschluss über die Zulassung der Formulierung kann schon vorab mit dem eigentlichen Antrag beschlossen werden, anstatt nach dem Bürgerbegehren.

Ebenfalls ist zu argumentieren, dass anfallende Kosten zum Zwecke eines Bürgerentscheides vermieden werden könnten, wenn die Gemeindevertretung das Bürgerbegehren akzeptiert und die Maßnahme beschließt. Dies ist moralisch möglich, da die Einreichung des besagten digitalen Bürgerbegehrens nur unter Abwägung der Ablehnung bzw. des Zuspruchs der Bevölkerung zum Gemeindevertreterbeschluss erfolgte.

  • Stärkung unserer Gesellschaft

(P3) Einführung einer kommunalen Lebenshilfe
    • Die kommunale Lebenshilfe soll zentraler Ansprechpartner sein für kritische Lebenslagen und koordinieren/kooperieren mit regionalen und überregionalen Regierung- und Nichtregierungsorganisationen (Schuldnerberatung, Kirchen, VDK, …).

„Ein Problem kommt selten allein.“ Wir müssen auf der Gemeindeebene eine Anlaufstelle haben, die mindestens in der Lage ist, Bürger zu den spezifischen Stellen zu vermitteln. Zum Beispiel involviert ein Job-Partner-Haus-Verlust Szenario viele Organisationen und es ist verständlich, dass man nicht in der Bestform ist in einer solchen Lage. Eine Lebenshilfe soll aber als Wegweiser bei jeglicher Lebenslage/frage dienen. Sei es Trauer, Vereinsamung, Familienprobleme, Schwangerschaft, Ausbildungsberatung.

(P4) Unterstützung des Vereinswesens
    • Bereitstellung eines von der Gemeinde gesponserten und verwalteten Webhosting (CRM – Systems mit einfachen Template) ,welches die Vereine verwenden können, wenn gewünscht. (Artikel / Fotos müssen nur von dem Verein übermittelt werden)
    • Kommunikation mit den Vereinen über Interesse und Möglichkeiten andere Verwaltungstätigkeiten zu bündeln.

Vereine sind das Herz einer Gemeinde. Wir müssen den Vereinen helfen, das ehrenamtliche Engagement zu vereinfachen. Ich bin nicht der Meinung, dass eine finanzielle Förderung alleine hilfreich ist. Gute Vorstandsarbeit eines Vereins ist sehr zeitaufwändig und auch abschreckend für viele Mitglieder. Hier kann man gezielt Vereine unterstützen.

(P5) Bürgergratifikationssystem in Spielform
    • Integration eines Gratifikationssystem in Spielform für förderungswürdiges Engagement (z. B.  Vereinsmitgliedschaften, Besuch von regionalen Veranstaltungen, Besichtigung von historischen Orten in der Kommune, sportliche Aktivitäten (z.B. deutsches Sportabzeichen, Schwimmabzeichen, usw.)).

Anregungen:

    • Ein symbolischer Integrationsausweis für Selters: Niederselters, Eisenbach, Münster und Haintchen.
    • Titel, die erworben werden können, sollte der Nachweis erbracht werden z.B.: „Selterser Grenzschützer“ bei Grenzwanderungen
    • Vergünstigungen durch Bonussystem (Eintritt ins Schwimmbad, bei heimischen Betrieben, usw.)

Unsere Gesellschaft verändert sich radikal. Der Unterhaltungssektor und zwischenmenschliche Beziehungen wurden fast komplett bei den jüngeren Generationen digitalisiert. Hier muss gegengesteuert werden. Eine Möglichkeit ist es die Bevölkerung mit einem persönlichen Mehrwert zu motivieren. Selters ist mehr als eine Gemeinde zum Übernachten. Ich bin sicher, dass man mit einem Bürgergratifikationssystem spielerisch einen Anreiz geben und die Ortsteile beleben kann.

  • Anpassung des Bevölkerungsschutzes

(P6) Verbesserung des Katastrophenschutzes
    • Kooperation mit den Katastrophenschutzbehörden bezüglich Anpassungen von kommunalen präventiven Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz in der Gemeinde Selters (Taunus) (gegen Waldbrände durch extreme Hitzeperioden, Sturzfluten & Seuchen).
    • Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an Extremwetterlagen
    • Einführung eines jährlichen Katastrophenschutztages in dem die Bevölkerung aktiv integriert wird. (Mitwirkungspflicht der Bevölkerung!)

Extremwetterlagen werden voraussichtlich häufiger auftreten und stellen jeden vor neue Herausforderungen.
Kommunen müssen diese Ereignisse zukünftig in der Bauleitplanung mehr berücksichtigen.
Ebenfalls müssen potentielle Risiken ermittelt werden.
Zum Beispiel:
„Ist die Feuerwehr in Münster noch einsatzfähig, wenn extreme Regenfälle die Nutzung des Gerätehauses verhindern?“,
„Ist der Ortskern von Eisenbach gut genug geschützt, wenn das Wasser sich einen Weg durch den Ortskern sucht?“,
„Welche maximale Schäden kann eine Überflutung des Emsbachs verursachen?“
Auch müssen wir die Bevölkerung besser einbeziehen. „Cell – Broadcast“ wird in Deutschland endlich eingeführt und es ist möglich, gezielt die Bevölkerung mit Anweisung zu warnen. Ich möchte mit der unteren Katastrophenschutzbehörde einen Katastrophenschutztag planen der jährlich abwechselnd in den Ortsteilen stattfindet, um Lücken/Mängel in einem Katastrophenfall zu identifizieren. Hier sind Mitwirkungspflicht der Bevölkerung (zum Beispiel bei Evakuierungen von gefährdeten Gebieten im Katastrophenschutzszenarien) und andere organisatorische und legale Fragen vorab zu klären.

(P7) Harmonisierung von Landes-/Bundes-Regelungen / Aktives Engagement (zum Beispiel: Covid-19 Regelungen)
    • Die Gemeinde muss im Rahmen Ihrer Möglichkeiten versuchen, die bestehenden Einschränkungen durch Landes- und Bundesgesetzgebungen kreativ zu harmonisieren, damit Bürgern und Betrieben ein dauerhaftes und stabiles Umfeld gewährleistet werden kann.
    • Sie muss sich vorbereiten, damit Maßnahmen auch durchgeführt werden können.

Ich denke es ist wichtig, dass man gerade in einer Krise als Kommune aktiv wird und Betriebe und Bevölkerung unterstützt und als Beispiel dient.
Beispiele:

  • Informationen oder sogar gebündelte Einkäufe für kostengünstige Fiebermessstationen.
  • Informationen oder sogar gebündelte Einkäufe für Desinfektionsspender.
  • Informationen wie man zum Beispiel eine Speisekarte digitalisiert und per QR – Code zugänglich macht.
  • Umwelt- und Klimaschutz

(P8) Schutz unseres Waldbestandes
    • Ein Beförsterungskonzept soll von dem Forstbetrieb Selters (Taunus) erarbeitet werden mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit sowie Sicherung der kommunalen Nachfrage (Holzhackschnitzelanlage, Eigenverbrauch)
    • Der Holzverkauf außerhalb der Kommune soll nicht im Mittelpunkt stehen
    • Ein Konzept soll durch unabhängige forstwirtschaftliche Spezialisten bewertet werden.

Es ist wichtig, dass wir unseren Wald wiederaufforsten und diesen anpassen an die klimatischen Veränderungen und Herausforderungen.
Wichtig ist, dass die Mentalität, den Wald als kommunale Einnahmenquelle zu sehen, auf keinem Fall mehr Schwerpunkt sein darf.
Ich habe volles Vertrauen in unseren Forstbetrieb Selters (Taunus) ein erfolgreiches Konzept zu erarbeiten. Ich sehe es als sinnvoll an, dieses Konzept von unabhängigen Spezialisten bewertet zu lassen und so gegebenfalls mit neuen Ideen bereichern zu lassen.

(P9) Ausbau von erneuerbaren Energien
  • Photovoltaik
    • Proaktive Ermittlung für potentielle private und öffentliche Flächen zur Photovoltaiknutzung
    • Eigentümer sollen zum Eigenbetrieb bewegt oder als Verpächter gewonnen werden.
    • Eine Projektierung soll auf Grundlage der ermittelten Informationen erfolgen und mögliche Investoren gesucht werden.
  • Windkraft
    • Verrechnung von zukünftigen erwarteten Einnahmen §6 EEG 2021 als Bürgerwindgeld mit Grundsteuer B
      (pro WEA: ~ 15.000 MWh/Jahr bei 0,2c/ kWh = 30.000 EUR/Jahr)

Einnahmen aus dem §6 EEG 2021 wären zu begrüßende und benötigte Mehreinnahmen für die Gemeinde Selters (Taunus). Dennoch vertrete ich die Meinung, dass es moralisch zweifelhaft ist, auf diese unverhofften Mehreinnahmen als Kommune einfach zuzugreifen. Diese Einnahmequelle der Kommune aus dem EEG wird indirekt vom Bürger bezahlt über den Strompreis. Es ist daher gerechtfertigt, diese Mehreinnahmen dem Bürger direkt zu überlassen. Die Gemeinde Selters sollte die Deckung ihrer Kosten mit den üblichen haushaltspolitischen Maßnahmen gewährleisten.

      • Ein Referendum bezüglich Windkraftanlagen in der Gemeinde Selters (Taunus) soll stattfinden.

Das Thema Windkraft ist seit mehreren Jahren ein Streitthema in der Gemeinde Selters (Taunus). Dieses hat sich sogar in einem Verein manifestiert.

Ich habe vollstes Vertrauen in das Genehmigungsverfahren, welches objektive Bedenken bearbeitet und auswertet.

Dennoch ist eine Positionierung der Bevölkerung hilfreich, um Gemeindeorganen ein klares Bild zu vermitteln und den sozialen Frieden zu stärken. Es hilft der Gemeinde Selters (Taunus), sich öffentlich festzulegen, selbst wenn dies keine direkten legalen Auswirkungen auf eine mögliche Errichtung von Windkraftanlagen hat und möglicherweise von Land und Bund gegen den Willen der Gemeinde Selters (Taunus) erzwungen werden kann.

  • Verbesserung der Mobilität

(P10) Bedarfsgerechter ÖPNV
    • Bedarfsermittlung für den öffentlichen Nahverkehr durch die Gemeindeverwaltung (Anbindung der Ortsteile) sowie Überprüfung der Wirtschaftlichkeit.

Die Gemeinde Selters (Taunus) hat als Gesellschafter auf die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH und durch diese auf den RMV einzuwirken, um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und dauerhaft einen stabilen Fahrplan im Rahmen der Bevölkerungsbedürfnisse zu ermöglichen.

Gerade der RMV mit seiner Kooperation mit ioki sollte in der Lage sein, der Gemeinde die Anzahl von benötigten Kunden mitzuteilen, um eine dauerhafte Fahrplanveränderung zu gewährleisten. Die Gemeindevertretung kann dann mit dem RMV verbindlichen Zusagen (zum Beispiel: Kauf von Jahreskarten) von der Bevölkerung einholen.

(P11) Transportdienstleister (Taxi/Mietwagen)
    • Die Gemeinde Selters (Taunus) soll aktiv für den Personenbeförderungsschein und eine unternehmerische Tätigkeit als Transportdienstleister bei der Bevölkerung werben.

Es ist alltäglich in den USA, dass viele in der Bevölkerung haupt- oder nebenberuflich Personen befördern. Es ist ein einfaches System, das auch als soziale Absicherung genutzt werden kann, zum Beispiel beim Arbeitsplatzverlust. Dies ist leider in Deutschland nicht so leicht möglich.

Aber schon ein Personenbeförderungsschein ist eine nützliche Weiterbildung, um gegebenenfalls als Fahrer zu der Flotte eines Transportdienstleister hinzugefügt zu werden. Für die Gemeinde wäre eine gute ausgebaute unternehmerische Tätigkeit in diesem Bereich nützlich, um Lücken im ÖPNV zu schließen.

  • Progressive Dorfentwicklung

(P12) Aufbau eines Mietspiegels
    • Der Aufbau eines Mietspiegels durch die Gemeinde soll überprüft werden.

Momentan gibt es nur einen Mietspiegel auf Kreisebene und dieser ist daher nicht repräsentativ für die Gemeinde Selters (Taunus). Ein Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Orientierung bei der Festlegung des Mietpreises. Dieses wird benötigt zum Beispiel für Ertragswertberechnung (s. P13) von Immobilien und als Referenzwerte zur Festlegung von Mieten. Die Kaltmiete ist ein wichtiger Indikator für die Gemeinde Selters (Taunus) und kann zum Beispiel automatisiert (s. P1) während der Eintragung in Melderegisters erfasst werden.

(P13) Immobilienmarketing zur Bekämpfung von Leerständen
    • Identifizierung von Leerständen durch Abgleich mit Melderegister.
    • Ermittlung der Eigentümerabsichten (Meldepflichtversäumnis, Verkauf, Vermietung, Selbstnutzung)
    • Beispiel Investitions- und Finanzierungskonzept entwickeln und öffentlich publizieren bei Verkaufswunsch.

Dieses Thema wurde diskutiert während der Dorferneuerung in Selters (Münster) bevor ich in die USA gegangen bin. Leider ist dieses Projekt wegen Mangel an Projektmitgliedern eingestellt worden. Die Idee war damals,
• den Verkehrswert der Immobilien zu berechnen,
• rechtliche Kosten beim Kauf einzubeziehen,
• mögliche Kosten für Reparaturen und Erneuerung durch heimische Betriebe zu schätzen und
• ein Beispiel-Finanzierungkonzept für diese Immobilen mit den heimischen Geldinstituten zu entwerfen zu lassen
für potentielle Käufer und Investoren.

Mit anderen Worten … „Was kostet es mich und kann ich mir es leisten.“

(P14) Friedhofsgestaltung und Bestattungsarten
    • Bürgerbefragung zur Wunschbestattungsart zum Zwecke der Friedhofsplanung und alternativen Bestattungsmöglichkeiten. (Voraussetzung P1)

Die Bestattungskultur in Deutschland ist schon seit einigen Jahren im Wandel. Immer weniger steht eine klassische rituelle Bestattung im Mittelpunkt. Es stehen die Bestattungskosten und der Aufwand der Grabpflege im Vordergrund, was mitunter auch ein Grund der steigenden Beliebtheit von Friedwäldern und Seebestattung fördert.

Eine Bürgerbefragung (s. P1) ist wichtig, da die Generation der Babyboomer langsam Ihren Lebensabend planen und eine rechtliche Entwidmung eines Friedhofs an die Ruhefristen gebunden ist (40 Jahre).